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Einführung zum Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, in den Grundzügen dar. Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) dargestellt werden als
- Wohnbauflächen (W)
- gemischte Bauflächen (M)
- gewerbliche Bauflächen (G)
- Sonderbauflächen (S)
(Baunutzungsverordnung - BauNVO, § 1 (1))
Der Flächenutzungsplan bedarf der Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der Flächennutzungsplan wurde von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 31.08. / 07.09.1989 beschlossen
und am 17.08.1990 vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein genehmigt und mit Datum vom 08.10.1990 rechtswirksam.
Diese Präsentation dokumentiert den gültigen Flächennutzungsplan in der Fassung der zuletzt rechtsgültig gewordenen 81.
Änderung für den Teilbereich "Parkplatz nördlich Blankenseer Straße" vom 18.02.2009.
Alle unter Ziffer 4 aufgeführten rechtskräftigen Flächennutzungsplanänderungen sind in die Kartendarstellung zum
Flächennutzungsplan (Ziffer 3) eingearbeitet worden (Stand: 18.02.2009).
Der Erläuterungsbericht ist unter Ziffer 2 in der Fassung der Neuaufstellung vom 08.10.1990 dokumentiert.
Zu den wesentlichen Flächennutzungsplanänderungen zählen die Konversionsstandorte ehemalige Walderseekaserne
(Nr.13), ehemalige Cambraikaserne (Nr.14), ehemalige Travekaserne (Nr.16),
ehemalige Hanseatenkaserne (Nr.26), der Hochschulstadtteil (Nr.21),
das Gewerbe- und Industriegebiet Genin-Süd (Nr.31), das Gewerbegebiet Skandinavienkai (Nr.48), das Wohngebiet "Bornkamp" (Nr.53)
und die Ferienhausanlage Priwall (Nr.59).
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